Beichte

Die Beichte als Sakrament der Buße und Versöhnung begründet sich in den Aussagen Jesu, wie sie im Neuen Testament überliefert sind:

Jesu Aufruf zur Umkehr: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1,15 nach Einheitsübersetzung)

Jesu Auftrag an seine Jünger, Sünden zu vergeben: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“ (Joh 20,23 nach Einheitsübersetzung)

Jesu bevollmächtigt zu binden und zu lösen: „Amen ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Mt 18,18 nach Einheitsübersetzung)

Die mittelalterliche Praxis der Beichte verstärkt zunehmend den richterlichen Charakter des Sakramentes der Buße. Das Sündenbekenntnis erhält größeres Gewicht. Im Beichtstuhl bekennt der Büßende unter Geheimhaltung seine Sünden, bereut und erklärt sich bereit, die auferlegte Buße zu erfüllen. Der „Beichtvater“ spricht die Absolution. Diese wird aus einem Bittgebet: „Gott spreche dich los…! zu einer indikativen Formel: „Ich spreche dich los…!

Das 2. Vatikanische Konzil hat auf Grund eines massiven Schwundes an beichtwilligen Katholikinnen und Katholiken eine Reform des Beichtritus herbeigeführt. Als Ursachen dafür werden genannt: die wachsende Säkularisierung der Gesellschaft, das abnehmende Schuldbewusstsein, der Mangel an einfühlsamer Begleitung, die zu starke Konzentration auf Sünden im sexuellen Bereich.

Die Gläubigen sind bei schweren Sünden weiterhin angehalten im Beichtstuhl um sakramentale Vergebung zu bitten. Leichte Sünden und alltägliches Versagen bedürfen hingegen einer bewussten Hinwendung zu Gott in liturgischen Feiern (Eucharistie, Bußandachten) oder eines seelsorglichen Gesprächs.

Die Altkatholische Kirche lehnt die mittelalterliche Praxis der Beichte ab. Die Benutzung eines Beichtstuhles ist nicht üblich. Die im 2. Vatikanischen Konzil gesetzten Reformschritte sind in der altkatholischen Kirche gute Tradition.

Für den Vollzug des Bußsakramentes werden vielfältige Formen gewählt. In unserem altkatholischen Bistum werden in den Gemeinden Bußgottesdienste (Bußandacht, Bußfeier, Feier der Versöhnung) zu einer besonderen Zeit angeboten. In Verbindung mit einer Eucharistie wird dazu eingeladen, nach einer persönlichen Besinnung und stillen Gewissenserforschung ein allgemeines Schuldbekenntnis zu sprechen.

Jede/r Gläubige kann auch bei einem/r Priester/in das Einzelgespräch suchen. Das Gehörte und Gesprochene unterliegt strengster Verschwiegenheit.

Wie bei der gemeinschaftlichen Bußfeier endet auch die persönliche Aussprache mit einer Vergebungsbitte und einer Lossprechungszusage durch die/den Geistliche/n.